Die Freibeträge bei der Pfändung vom Weihnachtsgeld werden in der Abrechnung falsch ermittelt oder überhaupt nicht.
RPCALCD0
- 1. Die Lohnart des Weihnachtsgelds ist in der Tabelle T512W in den Verarbeitungsklassen 72, 73 und 74 nicht richtig geschlüsselt.
- 2. Die Lohnart /147 für den Vergleich mit dem Arbeitseinkommen ist falsch oder überhaupt nicht vorhanden.
- 3. Es werden zwei oder mehr Benutzerlohnarten für das Weihnachtsgeld verwendet.
zu 1: Die Lohnart des Weihnachtsgelds muß in Verarbeitungsklasse 72 mit 2, in 73 mit 3 und in 74 auch mit 3 geschlüsselt sein.
zu 2: Das Arbeitseinkommen wird in der Lohnart /147 gesammelt. Alle Lohnarten, die für den Vergleich des Weihnachtsgelds mit dem Arbeitseinkommen verwendet werden, müssen in der Kumulationsleiste in der Spalte 47 geschlüsselt sein. In der Spalte 47 darf die Lohnart des Weihnachtsgelds nicht geschlüsselt sein.
zu 3: Da das Weihnachtsgeld mit einem festen Betrag verglichen werden muß, muß das Weihnachtsgeld in einer Lohnart stehen. Wenn Sie mehrere Lohnarten für das Weihnachtsgeld haben, müssen Sie diese erst in einer speziellen Summenlohnart zusammenfassen. Die Pfändbarkeit schlüsseln Sie in der Summenlohnart, bei den Einzellohnarten darf in den Verarbeitungsklassen 72, 73 und 74 nichts eingegeben werden.
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