Bei der Erstellung der Erstattungsanträge gemäß § 8 EFZG werden jene Mitarbeiter abgelehnt, deren Fristen gem. Rumpfjahresregelung bestimmt werden.
Entgeltfortzahlungsgesetz
Diese Regelung entstammt Kollektiv-Verträgen, wird jedoch auch im gesetzlichen Teil der Entgeltfortzahlung angewendet.
Somit sollte diese Regelung jener gem. Kalenderjahren entsprechen.
Erweiterung des Reports RPCEFZA0 um die Regelung bzgl. Rumpfjahre.
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