23.2.11

SAP Note 23235 - Korrekturstand R/3 zum Jahreswechsel 95/96

Symptom:

Erforderlicher Korrekturstand zum Jahreswechsel 95/96 für alle Kunden mit deutscher Abrechnung (HR-PA)

Weitere Begriffe
Ursache und Voraussetzungen

Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 95/96

Lösung

Walldorf, 05. Juli 1995
HR/G. Kaiser/
Tel: 0 62 27/34-51 81 Fax: 0 62 27/34-48 99


Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 95/96
- Erforderlicher Korrekturstand für die deutsche Abrechnung -


Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Jahreswechsel 95/96 werden wieder eine Reihe von Gesetzesänderungen wirksam, die Auswirkungen auf die Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung haben werden. Neben der alljährlichen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung, sind größere Änderungen beim Kindergeld und bei der Lohnsteuer geplant. Die Gesetzgebung dazu wird noch einige Zeit beanspruchen.

Zum 01.07.1996 werden die Beiträge zur Pflegeversicherung erhöht. Hier ist noch nicht klar, wie die Beitragsaufteilung bzw. die Kompensation für den Arbeitgeber realisiert werden soll (Streichung eines Urlaubstags oder Feiertags oder ...).

Vor diesem Hintergrund erscheint es uns wichtig, Sie schon jetzt auf die zum Jahreswechsel erforderlichen Korrekturstände hinzuweisen. Es versteht sich, daß wir nur den jeweils neuesten Korrekturstand unterstützen können, wenn wir Ihnen die Programmänderungen schnell und korrekt ausliefern wollen. Wir setzen deshalb die folgenden Korrekturstände als Basis für die anstehenden Änderungen voraus:

R/3 Release 2.1: Korrekturstand 2.1L

R/3 Release 2.2: Korrekturstand 2.2F

R/3 Release 3.0: Korrekturstand 3.0C


Die Auslieferung der Korrekturstände 2.1L und 2.2F erfolgt im September 1995. Der Korrekturstand 3.0C wird die Änderungen zum Jahreswechsel bereits enthalten.



Der Datenträger zum Jahreswechsel wird dieses Mal nur die benötigten Änderungen enthalten. Diese Änderungen sind dann in die Korrekturstände 2.1L bzw. 2.2F einzuspielen. Das gegenüber dem Vorjahr geänderte Verfahren bietet Ihnen einige Vorteile:

    • Die Änderungen betreffen nur HR - andere Anwendungen bleiben unverändert.
    • Sie können den Wechsel auf den erforderlichen Korrekturstand separat und einige Zeit vor dem Jahreswechsel vornehmen.
    • Die geringe Anzahl von Änderungen erfordert weniger Aufwand und Zeit bei der Implementierung.

Nähere Informationen zum neuen Verfahren werden wir zusammen mit dem Jahreswechsel-Datenträger ausliefern.

Wenn Sie noch Fragen zum Jahreswechsel oder zum Umstieg auf den erforderlichen Korrekturstand haben, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Berater oder an den HR-Telefondienst.

Mit freundlichen Grüßen

SAP Aktiengesellschaft

i. V. G. Kaiser

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